Immobilien- und Maklerrecht

IMMOBILIEN- UND MAKLERRECHT

Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:

  • Rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb und -veräußerung.
  • Prüfung und Verhandlung von Immobilienkauf- und Bauträgerverträgen.
  • Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge.
  • Beratung bei Erstellung und Abschluss von Maklerverträgen.
  • Widerruf von Darlehensverträgen.
  • Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Rechtsvertretung wegen Ansprüchen oder deren Abwehr aus Immobilien- und Maklerverträgen.

Zu unseren Mandanten gehören Immobilienkäufer und -verkäufer, Makler, Eigentümer, Unternehmen und Privatpersonen.

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