Baurecht

BAURECHT

Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:

  • Bauvorbereitend sind wir in der Vertragsgestaltung tätig; wir entwerfen, verhandeln und prüfen für Sie Generalunternehmer- und Übernehmerverträge, Bauträgerverträge, Bauverträge, Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträge und alle sonstigen im Bauwesen vorkommenden Werk-, Kauf- und Dienstleistungsverträge.
  • Baubegleitende Rechtsberatung und -durchsetzung, zum Beispiel bei Mängeln oder Zahlungsverzug, Bauverzögerungen und Nachträgen.
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Vergleichen.
  • Gestaltung und Prüfung von Bürgschaften sowie anderen Sicherheiten nach BGB und VOB/B, z.B.
  • Bauhandwerkersicherungshypothek und Sicherheitsleistung gem. § 650f BGB und Sicherheiten nach § 17 VOB/B.
  • Vertretung in allen bautypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in Klageverfahren und selbständigen Beweisverfahren.
  • Unsere baurechtliche Beratung berücksichtigt bautechnische und baubetriebliche Zusammenhänge. Wir sichern Forderungen, setzen sie durch und wehren Gegenansprüche ab.



Zu unseren Mandanten gehören Bauauftraggeber, Immobilienerwerber, Bauträger und Kapitalanleger genauso wie Unternehmen und Privatpersonen.

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