Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:
Bauvorbereitend sind wir in der Vertragsgestaltung und -optimierung tätig; wir entwerfen, verhandeln und prüfen für Sie Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge.
Baubegleitende Rechtsberatung und -durchsetzung, zum Beispiel bei Mängeln oder Zahlungsverzug, Bauverzögerungen und Mehrkosten.
Beratung und Vertretung beim Abschluss von Vergleichen.
Abstimmung und Korrespondenz mit Haftpflichtversicherern.
Wir vertreten in allen architekten- und ingenieurtypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in Klageverfahren und selbständigen Beweisverfahren.
Klären von Haftungsfragen, Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen nach HOAI, Sicherheiten, Einhaltung der Mindestsätze.
Zu unseren Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Unternehmen und Privatpersonen.