Architekten- und Ingenieurrecht

ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

Unsere Tätigkeiten in diesem Rechtsbereich umfassen insbesondere:

  • Bauvorbereitend sind wir in der Vertragsgestaltung und -optimierung tätig; wir entwerfen, verhandeln und prüfen für Sie Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge.
  • Baubegleitende Rechtsberatung und -durchsetzung, zum Beispiel bei Mängeln oder Zahlungsverzug, Bauverzögerungen und Mehrkosten.
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Vergleichen.
  • Abstimmung und Korrespondenz mit Haftpflichtversicherern.
  • Wir vertreten in allen architekten- und ingenieurtypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in Klageverfahren und selbständigen Beweisverfahren.
  • Klären von Haftungsfragen, Durchsetzung oder Abwehr von Honorarforderungen nach HOAI, Sicherheiten, Einhaltung der Mindestsätze.

Zu unseren Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Unternehmen und Privatpersonen.

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